6/11/2010

Emmely

Es ist schon erstaunlich, wie unlogisch man argumentieren kann!

Nach dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts, die Kündigung von Emmely aufzuheben, meinet die Vertreterin des Arbeitgebers, daß das urteil große Unsicherheit schaffe, und daß man nun beginnen müsse, die Betriebszugehörigkeit der Größe des Schaden gegenüberzustellen, um darauf basierend entscheiden zu können, ob eine Kündigung rechtens sei oder nicht.

Eine andere Art der Rechtunsicherheit hat sie dabei gar nicht betrachtet: kann man z. B. auch bei “Diebstahl” einer Büroklammer fristlos kündigen? Und was, wenn die Büroklammer (oder noch wahrscheinlicher: der Bleistift) in der Jackentasche ein Versehen ist?

Im speziellen “Fall Emmely” hätte ich allerdings gegen die Arbeitgeberin entschieden: sie hat gegen die ausdrückliche Anweisung ihres Arbeitgebers gehandelt und versucht, sich aus der Schlinge zu ziehen, indem sie Kolleginnen fälschlich beschuldigte. Das rechtfertigt – im Gegensatz zu € 1,30, allemal den Vertrauensverlust des Arbeitgebers.

Die Vertreterin des Arbeitgebers möchte allerdings sichergestellt sehen, daß alle Bagatellvergehen zu einer Kündigung führen können. Entschuldigung, aber die heißen doch “Bagatellvergehen”, weil sie eben nicht genügend ins Gewicht fallen! Dies hätte das Bundesarbeitsgericht ablehnen sollen, was es aber ausdrücklich nicht tat. Schade.

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