8/01/2015

Die liebe Volksbank will mich loswerden!

Ich bekam kürzlich ein nettes Schreiben von "meiner" Volkbank, bei der ich Genossenschaftsanteile besitze, jedoch ohne deren (kostenpflichtiges) Konto oder andere Dienstleistungen zu nutzen.

Zitat (Hervorhebungen von mir):

Eine intensive und aktive Geschäftsbeziehung ist die Basis f'ür eine gelebte Mitgliedschaft. Die Nutzung unserer Bankdienstleistungen ist ein wichtiger Beitrag, um Ihnen die Vorteile (z.B. Mitspracherecht durch lhre Beteiligung; exklusive Mehrwerte bei der Nutzung von Bankdienstleistungen bei unseren Partnern im genossenschaftlichen Finanzverbund usw.) einer Mitgliedschaft anbieten zu können.

Moment mal, durch meinen Gnossenschaftanteil habe ich doch ein Mitspracherecht. Schließlich stelle ich ja dadurch auch mein Geld zur Verfügung. Warum sollte das also zusätzlich von der "Nutzung unserer Bankdienstleistungen" abhängen? Und die "exklusiven Mehrwerte" (aprich: Werbung) interessiert mich nun wirklich nicht.

Und weiter im Text:
Zu unserem Bedauern erfolgt keine engere Zusammenarbeit mit uns.

Zur jährlichen Versammlung komme ich immer gerne, wenn ich Zeit habe - das ist doch auch eine Art enge Zusammenarbeit ...
Aber es stimmt: ich bin an den Bankdienstleistungen nicht interessiert. Das liegt aber an deren Ausgestaltung - ich fahre mit meiner aktuellen Bank deutlich besser. Inwiefern betrifft das nun meinen Anteil? Der ist ja eine Geldeinlage bei der Genossenschaft, die zu nichts weiter verpflichtet; jedenfalls wüßte ich nicht, dass ich da noch etwas im Vertrag übersehen hätte.

Und:
Daher bitten wir Sie, die Aufrechterhaltung Ihrer Mitgliedschaft und deren Nutzen fur sich zu prüfen. Ein Formular zur Kündigung der Mitgliedschaft haben wir Ihnen beigelegt. Bitte senden Sie uns das unterschriebene Formular mit dem beigelegten Freiumschlag zurück. Gerne können Sie uns auch das ausgefüllte und gescannte Formular an unsere E-Mail-Adresse zusenden.

Nun gut, ich habe den Nutzen für mich mal überprüft und komme zu dem Schluss, dass die Einlage sich trotz allem rentiert. Ich behalte sie also und kündige nicht.

Und nun? Bekomme ich jetzt ein Angebot, das ich nicht ablehnen kann? Oder kann man mich aus der Genossenschaft "zwangsentfernen"?
§68 GenG besagt allerdings: Die Gründe, aus denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann, müssen in der Satzung bestimmt sein. Ein Ausschluss ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.

Dafür, dass ich der Bank Geld zur Verfügung stelle, und bei einer Insolvenz sogar über diesen Anteil hinaus hafte, finde ich dieses Vorgehen ziemlich schäbig ... Vielleicht spreche ich das beim nächsten Jahrestreffen ja mal an :-)



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