11/12/2022

Überholen von Fahrrädern: Spur wechseln!

Im Stadtverkehr gilt ein Mindestabstand von 2,5m beim Überholen von Fahrrädern.

Ein Fahrrad sollte einen Abstand von 1m zum Fahrbahnrand einhalten, um Gefahren wie Fußgängern, unvorsichtig ausparkenden Autos, sich plötzlich öffneden Fahreugtüren, etc. nicht gänzlich schutzlos ausgeliefert zu sein.

Ein Fahrrad (ohne Anhänger, auch kein Lastenrad) hat eine Breite von 80cm.

Damit ergibt sich für das Auto, das ein Fahrrad überholt, ein Mindestabstand von 3,30m zum rechten Fahrbahnrand.

Die Fahrbahnen in der Stadt sind in der Regel zwischen 2,75m und 3,75m breit.

Damit ergibt sich folgendes Bild:

 

AutofahrerInnen sollten also immer bedenken:

Das Auto muss zum Überholen in der Regel komplett auf die andere Fahrbahn wechseln

Auf einspurigen Straßen ist oft kein Überholen möglich

Wer in eine Straße einbiegt, sollte auch auf Radfahrer in Gegenrichtung achten, denn auch hier gilt der Mindestabstand

Als Lastenradfahrer erwarte ich, dass sich AutofahrerInnen an diese Regeln halten, schließlich habe ich keine Knautschzone. Und ja, ich halte mich auch an rote Ampeln 😀 Mehr noch, ich fahre auch gerne mal rechts ran, um Autos das Überholen zu ermöglichen. Nur weiterleben würde ich eben gerne ...

An die Autofahrer (ohne Innen): nein, das sind keine 30cm:

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